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   VK Schleswig-Holstein, 24.10.2003 - VK-SH 24/03   

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VK Schleswig-Holstein, 24.10.2003 - VK-SH 24/03 (https://dejure.org/2003,11070)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.10.2003 - VK-SH 24/03 (https://dejure.org/2003,11070)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Oktober 2003 - VK-SH 24/03 (https://dejure.org/2003,11070)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung des Ausschreibungsverfahrens durch Aufhebung einer Ausschreibung als interner Beschluss des Auftraggebers; Verletzung von Rechten bei Ausschluss eines Angebotes von der Wertung ; Möglichkeit der Rückgängigmachung der Aufhebung der Ausschreibung ; Notwendigkeit ...

  • Wolters Kluwer

    Interner Verwaltungsbeschluss als Voraussetzung für eine Aufhebung der Ausschreibung und Pflicht zur unverzüglichen Benachrichtigung der Wettbewerber; Zur Aufhebung der Ausschreibung führende Unzulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens; Pflicht zur Hinwirkung auf ...

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 24.10.2003 - VK-SH 24/03
    Denn auch nach erfolgter Aufhebung der Ausschreibung kann ein Bewerber noch in zulässiger Weise eine Rechtsverletzung geltend machen (BGH, Beschluss vom 18.02.2003 - X ZB 43/02).

    Dementsprechend gehört auch eine hierauf gerichtete Anordnung zu den Maßnahmen, die die Kammer nach § 114 Abs. 1 GWB treffen kann (BGH, Beschl. v. 18.02.2003 - X ZB 43/02; Reidt in Reidt/Stickler/Glahs § 144 Rn 19 m.w.Nachw. aus Rspr. und Lit.).

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 99/96

    Rechtsfolgen der berechtigten Aufhebung einer Ausschreibung; Aufhebung der

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 24.10.2003 - VK-SH 24/03
    Um diese Regelung aber überhaupt erst für eine Aufhebung heranziehen zu können, ist unbedingt erforderlich, dass die Auftraggeberin die Kosten für die Ausführung der Leistung vor dem Verfahren ordnungsgemäß kalkuliert hat (vgl. u.a. Portz in Daub/Eberstein § 26 Rn 24; Fett, in: Müller-Wrede § 26 Rn 47f; im Ergebnis auch BGH, Urt. v. 08.09.1998 - X ZR 99/96; VK Thüringen, Beschl. v. 20.03.2001 - 216- 4003.20-001/01-SHL-S).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 08.09.1998 - X ZR 99/96) scheidet eine Aufhebung der Ausschreibung regelmäßig dann aus, wenn sie auf einer fehlerhaften Kostenermittlung bei der Ermittlung des Finanzierungsbedarfs vor dem Verfahren beruht.

  • BayObLG, 05.11.2002 - Verg 22/02

    Unselbständige Anschlussbeschwerde im wettbewerbsrechtlichen Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 24.10.2003 - VK-SH 24/03
    Dies führt jedoch nicht dazu, dass ihr durch die Kammer oder auf Anweisung der Kammer der Zuschlag zu erteilen ist, obwohl in vereinzelten Nachprüfungsverfahren dieser Umstand zur Zuschlagserteilung durch die Kammer geführt hat (zum Beispiel: BayObLG, Beschl. v. 05.11.2002 ­ Verg 22/02 ).

    Das bedeutet gleichzeitig, dass der Antragsgegnerin zumindest die Wahl bleiben muss, den Auftrag zu erteilen oder ­ ggf. gegen Schadensersatz ­ von der Auftragsvergabe Abstand zu nehmen; und sei es nur durch das Verstreichenlassen der Bindefristen (ausführlich Weyand,ibr-online Komm. zum Vergaberecht § 114 Ziff. 23.2.2.2.1 ; VK Arnsberg, Beschl. v. 23.01.2003 - VK 2-27/2002; a.A. wohl BayObLG, Beschl. v. 05.11.2002, Verg 22/02 und VK Hamburg, Beschl.v.14.08.2003 - Az. VgK FB 3/03).

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 24.10.2003 - VK-SH 24/03
    In ständiger Rechtsprechung hat der BGH (zuletzt Urt. v. 05.11.2002 ­ X ZR 232/00, BGHZ 139, 259ff (268) m.w.Nachw.) herausgearbeitet, dass es auch dann keinen Kontrahierungszwang für die Ausschreibende gibt, wenn das Verfahren nur in nicht zulässiger Weise nach § 26 VOL/A aufgehoben werden kann.
  • BGH, 12.06.2001 - X ZR 150/99

    Vertrauensschutz bei Beteiligung an einer öffentlichen Ausschreibung

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 24.10.2003 - VK-SH 24/03
    Dieses Gebot hat bieterschützende Wirkung und dient zur Sicherstellung, dass die Aufhebung der Ausschreibung nicht als Maßnahme der Diskriminierung einzelner Bieter missbraucht werden kann, da hiernach die Aufhebung der Ausschreibung nur unter engen Voraussetzungen zulässig ist (BGH, Urt. v. 12.06.2001 ­ XR 150/99; in: NJW 2001, 3698).Dies widerspricht auch nicht der Regelung in § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB.
  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 232/00

    Pflicht des Ausschreibenden zur Vergabe des Auftrags

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 24.10.2003 - VK-SH 24/03
    In ständiger Rechtsprechung hat der BGH (zuletzt Urt. v. 05.11.2002 ­ X ZR 232/00, BGHZ 139, 259ff (268) m.w.Nachw.) herausgearbeitet, dass es auch dann keinen Kontrahierungszwang für die Ausschreibende gibt, wenn das Verfahren nur in nicht zulässiger Weise nach § 26 VOL/A aufgehoben werden kann.
  • EuGH, 16.09.1999 - C-27/98

    Fracasso und Leitschutz

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 24.10.2003 - VK-SH 24/03
    Auch eine Entscheidung des EuGH vom 16.09.1999, abgedruckt in: NZBau 2000, 153ff (154) steht dem nicht entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2003 - Verg 58/02

    Unterscheidung zwischen Eignungs- und Zuschlagskriterien

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 24.10.2003 - VK-SH 24/03
    Es ist nämlich nicht erforderlich, dass der Bieter Leistungen gleicher Art und gleichen Umfanges bereist ausgeführt haben muss, sondern solche, die einen etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen (Kulartz, aaO.) Es ist ebenso nicht erforderlich, dass er schon Aufträge in einem ähnlichen Auftragsvolumen tatsächlich durchgeführt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.02.2003 - Verg 58/02).
  • VK Hamburg, 14.08.2003 - VgK FB 3/03

    Voraussetzungen für Aufhebung einer Aufhebung

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 24.10.2003 - VK-SH 24/03
    Das bedeutet gleichzeitig, dass der Antragsgegnerin zumindest die Wahl bleiben muss, den Auftrag zu erteilen oder ­ ggf. gegen Schadensersatz ­ von der Auftragsvergabe Abstand zu nehmen; und sei es nur durch das Verstreichenlassen der Bindefristen (ausführlich Weyand,ibr-online Komm. zum Vergaberecht § 114 Ziff. 23.2.2.2.1 ; VK Arnsberg, Beschl. v. 23.01.2003 - VK 2-27/2002; a.A. wohl BayObLG, Beschl. v. 05.11.2002, Verg 22/02 und VK Hamburg, Beschl.v.14.08.2003 - Az. VgK FB 3/03).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2001 - Verg 7/01

    Geforderte Nachweise sind mit Teilnahmeantrag vorzulegen!

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 24.10.2003 - VK-SH 24/03
    Sie hätte ohne die behauptete Rechtsverletzung die Chance auf die Zuschlagserteilung gehabt haben (in diesem Sinne für einen vergleichbaren Fall u.a. OLG Düsseldorf v. 19.03.2001 - Verg 7/01), zumal sie laut Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 24. September 2003 das preisgünstigste Angebot abgeben hat.
  • VK Arnsberg, 23.01.2003 - VK 2-27/02

    "Aufhebung der Aufhebung"

  • OLG Koblenz, 23.12.2003 - 1 Verg 8/03

    Vergabenachprüfungsverfahren: Fehlerhafte Berücksichtigung eines bereits

    a.a.O. Rdn. 20; VK Schleswig-Holstein, Beschl. v. 24.10.03 VK-SH 24/03 in www.vergabedatenbank.de).
  • VK Niedersachsen, 24.10.2008 - VgK-35/08

    Zulässigkeit der Anrufung der Vergabekammer ab Aufhebung der Ausschreibung für

    Aus diesem insoweit eindeutigen Wortlaut folgt, dass die Aufhebung nach dieser Fallgruppe dann nicht möglich ist, wenn zumindest ein wertbares Angebot vorliegt (vgl. OLG Koblenz, Beschluss v.23.12.2003 - Az.: 1 Verg 8/03 , VergabeR 2004, Seite 244 ff. (247) ; VK Schleswig-Holstein, Beschluss v. 24.10.2003 - Az.: VK-SH 24/03 ; Lischka in: Müller-Wrede, VOL/A, 2. Auflage, § 26, Rdnr.47).

    Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Regelung des § 26 Nr. 1 lit. a VOL/A entgegen ihres ausdrücklichen Wortlautes als richtlinienkonform dahingehend auszulegen ist, dass die Ausschreibung auch bei Vorliegen lediglich eines wertbaren Angebotes aufgehoben werden darf (vgl. VK Schleswig-Holstein, Beschluss v. 24.10.2003 - Az.: VK-SH 24/03 ).

  • VK Schleswig-Holstein, 10.02.2005 - VK-SH 2/05

    Schwerwiegender Grund zur Aufhebung der Ausschreibung

    Die Kammer hat daher bereits mit Beschluss vom 24.10.2003 (VK-SH 24/03) entschieden, dass eine Aufhebung der Aufhebungsentscheidung ­so wie sie die ASt begehrt- im Nachprüfungsverfahren möglich ist.Der Nachprüfungsantrag ist allerdings deshalb unzulässig, weil das Vergabeverfahren wirksam vor dem Eingang des Nachprüfungsantrages bei der Kammer beendet worden ist.

    Vielmehr kann die Beendigungswirkung der Aufhebung erst dann eintreten, wenn das Vergabeverfahren auch rechtswirksam unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften beendet worden ist (so die erkennende Kammer, Beschluss vom 21.10.2003, VK-SH 24/03; BGH, Beschluss vom 18.02.2003, X ZB 43/02).

  • VK Schleswig-Holstein, 14.09.2005 - VK-SH 21/05

    Aufhebung wegen angeblicher Unwirtschaftlichkeit

    Ausgehend von einer Entscheidung des EuGH (Urteil vom 18.6.2002 - Az.: C 92/00) und des BGH (Beschluss vom 18.2.2003 - Az.: XZB 43/02) ist in der Rechtsprechung unumstritten, dass auch die Aufhebung eines Vergabeverfahrens der Nachprüfung durch die Vergabekammer zugänglich ist und die Aufhebung der Aufhebung ausgesprochen werden kann (vgl. dazu ausführlich VK-SH 24/03 m.w. Nachw.).
  • VK Rheinland-Pfalz, 13.08.2009 - VK 1-39/09

    Aufhebung einer Ausschreibung wegen unwirtschaftlichen Ergebnisses?

    Ist jedoch die Kostenschätzung zu beanstanden oder fehlt sie wie im vorliegenden Fall gänzlich, so kann der öffentliche Auftraggeber seine Aufhebungsentscheidung nicht mit Hinweis auf § 26 Nr. 1 lit. c VOL/A begründen (so bereits für fehlerhafte Kostenschätzungen: VK Baden-Württemberg, Beschl. v. 28.10.2008, 1 VK 39/08 ; VK Nordbayern, Beschl. v. 30.07.2008, 21. VK-3194-13/08; VK Bund, Beschl. v. 11.06.2008, VK 1-63/08 ; VK Hessen, Beschl. v. 28.02.2006, 69 d-VK-02/2006; VK Schleswig-Holstein, Beschl. v. 24.10.2003, VK-SH 24/03 ).
  • VK Schleswig-Holstein, 04.02.2008 - VK-SH 28/07

    Aufhebung einer Aufhebungsentscheidung: Zulässigkeit des Antrags

    Bei der Aufhebung handelt es sich um einen internen, aber endgültigen Beschluss des Auftraggebers, das Ausschreibungsverfahren zu beenden (vgl. ausführlich u.a. erkennende Kammer, B. v. 24.10.2003 - VK-SH 24/03 m.w. Nachw.; B. v. 14.09.2005 - VK-SH 21/05).
  • VK Hessen, 09.02.2004 - 69d-VK-79/03

    Ermittlungsverfahren nicht ausreichend für Vergabeausschluss!

    Das bedeutet, das dem Antragsgegner zumindest die Wahl bleiben muss, den Auftrag zu erteilen oder ­ ggf. gegen Schadenersatz ­ von der Auftragsvergabe Abstand zu nehmen (VK Schleswig-Holstein - Beschluss v. 24.10.2003 ­ Az.: VK-SH 24/03; ausführlich Weyand, ibr-online Kommentar zum Vergaberecht § 114 Ziffer 23.2.2.2.1; VK Arnsberg ­ Beschluss v. 23.01.2003 ­ Az.: VK 2-27/2002; anderer Ansicht wohl BayObLG ­ Beschluss v. 05.11.2002 ­ Az.: Verg 22/02).
  • VK Schleswig-Holstein, 28.03.2006 - VK-SH 1/06

    Produktidentifizierende Angaben fehlen: Ausschluss!

    Ein Bieter besitzt dann die erforderliche Fachkunde, wenn er Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten besitzt, die für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen erforderlich sind, um die jeweilige Leistung fachgerecht vorzubereiten und auszuführen (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 24.10.2003, VK-SH 24/03, m.w.N.).
  • VK Hessen, 28.02.2006 - 69d-VK-02/06

    Angebot d. ausgeschlossenen Bieters kann herangezogen werden

    Vielmehr gibt es nur eine unzureichende Kalkulation über den zu erwartenden Kostenumfang, auf die allein sich die Antragsgegnerin nicht als Beleg für die Behauptung, die Ausschreibung habe zu keinem wirtschaftlichen Ergebnis geführt, berufen könnte (vgl. Vergabekammer Schleswig-Holstein, Beschl. vom 24.10.2003; VK-SH 24/03).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2005 - 2 VK 9/05

    Rechtswidrigkeit eines Vergabeverfahrens wegen Vermischung der Wertungsstufen;

    Fachkundig ist, wer über die speziellen objektbezogenen Sachkenntnisse verfügt, die erforderlich sind, um eine Leistung fachgerecht vorbereiten und ausführen zu können (VK Lüneburg, Beschluss vom 08.04.2005, Az.: VgK-10/2005; VK Bund, Beschluss vom 10.12.2003, Az.: VK 1-116/03; VK Halle, Beschluss vom 12.7.2001, Az.: VK Hal 09/01; VK Südbayern, Beschluss vom 13.9.2002, Az.: 37-08/02; VK Schleswig-Holstein beim Ministerium, Beschluss vom 24.10.2003, Az.: VK-SH 24/03).
  • VK Südbayern, 24.08.2010 - Z3-3-3194-1-31-05/10

    Fehlerhafte Leistungsbeschreibung - Aufhebung der Ausschreibung?

  • VK Sachsen, 18.08.2006 - 1/SVK/077-06

    Aufhebung der Ausschreibung

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.2005 - 2 VK 4/05

    Vergabe von förmlichen Postzustellungsaufträgen; Wirtschaftlich günstigstes

  • VK Hessen, 09.02.2004 - 69d-VK-80/03

    Ermittlungsverfahren nicht ausreichend für Vergabeausschluss!

  • VK Sachsen, 21.07.2005 - 1/SVK/076-05

    Bietereignung nur als Prognoseentscheidung beurteilungsfähig

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